Die Tschechische Republik ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Für EU-Einwohner gelten andere Regelungen als für Touristen aus anderen Teilen der Welt. Die Ausweispflicht besteht jedoch für jeden.
EU-Bürger
Bewohner der Europäischen Union benötigen für die Einreise in die Tschechische Republik ihren Reisepass oder Personalausweis. Dasselbe gilt für Bürger der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums das Recht auf freien Personenverkehr genießen.
Nicht-EU-Bürger
Besucher aus anderen Ländern benötigen einen Reisepass, der noch 6 Monate nach dem Einreisedatum gültig ist, in manchen Fällen sogar ein Reisevisum. Eine Liste mit jenen Staaten, die eine Visumpflicht gegenüber der Tschechischen Republik haben, finden Sie auf den Seiten des tschechischen Außenministeriums (www.mzv.cz).
Schengener Abkommen
Ab dem 21.12.2007 zählt die Tschechische Republik zu jenen Ländern, die das sog. Schengener Abkommen abgeschlossen haben. Auf dem Gebiet der Schengenstaaten dürfen die Bewohner der Vertragsstaaten die Grenzen ohne Einreisekontrolle übertreten. Die Pflicht, stets seinen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen, bleibt hingegen bestehen.


