Anreise in die Tschechische Republik

Einreisebestimmungen für Tschechien

Die Tschechische Republik ist Mitglied des Schengengebietes.

Mit 21. Dezember 2007 wurden die Kontrollen an den Grenzen aufgehoben, Ende März 2008 auch an den internationalen Flughäfen bei Flügen im Schengenraum. Die gemeinsamen (inneren) Grenzen mit anderen Mitgliedsstaaten kann ohne Grenzkontrollen überschritten werden, die Pflicht, mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis zu reisen, bleibt aber dennoch erhalten. Führerschein, Studentenausweis und sonstige Ausweise werden nicht akzeptiert.

Die Staatsbürger der EU und von Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz haben das Recht, sich im Gebiet der EU und in den genannten Ländern bis zu 3 Monaten ohne irgendwelche Bedingungen oder Formalitäten aufzuhalten. Sie müssen jedoch einen gültigen Ausweis / Identitätsnachweis oder Reisepass bei sich haben.

Reisende anderer Staaten sollten sich vor der Einreise über die Einreisebestimmungen bei der Konsularabteilung der Tschechischen Botschaft informieren.

 

Botschaft der Tschechischen Republik
Penzinger Straße 11 – 13, 1140 Wien
Öffnungszeiten der Konsular- und Visaabteilung:
Mo – Fr: 8.30 – 10.30 Uhr
Tel.: +43 1 899 58 148, Fax: +43 1 894 1200
www.mzv.cz/vienna



Bildergalerie

Weitere Bilder